Verlustvortrag / Absetzbarkeit der Pilotenausbildung

Du startest eine Pilotenausbildung und willst steuerlich nichts falsch machen? Oder bist du schon mit der Ausbildung fertig und möchtest die Kosten absetzen?
Die richtige Absetzbarkeit der Pilotenausbildung als sog. Verlustvortrag ist wichtig, denn es geht dabei um eine Menge Geld. Ob und wie du es richtig macht, erfährst Du bei uns.

Die Gesetzgebung, Rechtsprechung und die tatsächliche Behandlung der Pilotenausbildung bei den einzelnen Finanzbehörden weichen immer wieder voneinander ab – das macht es nicht gerade leicht, den Überblick zu behalten.

Aber keine Sorge: Über die steuerliche Absetzbarkeit der Pilotenausbildung wissen wir so gut wie alles, egal, ob Erst- oder Zweitausbildung.

Wir erstellen Deine Steuererklärung und deklarieren alle dir entstandenen Kosten im Zusammenhang mit deiner Pilotenausbildung. Sollte die Ausbildung deine Erstausbildung sein, muss sie wegen anhängiger Verfahren vor dem BFH erklärt werden. Da auch wir vor dem BFH klagen, werden wir Dich als erstes über das Urteil informieren! #TOBEONESTEPAHEAD

Erfahre mehr und hol dir die richtige Checkliste für den Verlustvortrag!

Albin Sinani